Die Stadt informiert über geltende Regelungen zu Silvester 2025
Wer den Jahreswechsel in diesem Jahr mit Böllern feiern möchte, sollte das nur dort tun, wo es erlaubt ist. Möglich ist das Zünden von Feuerwerkskörpern auf Privatgrundstücken außerhalb der historischen Innenstadt, des Burggeländes und der weiteren besonders geschützten Bereiche.
Die Stadt Landshut weist in diesem Zusammengang auf die geltenden Regeln hin. So ist das Zünden von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2, also von Feuerwerkskörpern wie Raketen, Vulkanen, Fontänen, Knallkörpern und Batterien, im Bereich der historischen Innenstadt und auf dem Gelände der Burg Trausnitz auch an Silvester 2025 und Neujahr 2026 aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes untersagt. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Zudem verbietet die bundesweite „Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz“ das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden, beispielsweise Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Zu unterlassen ist außerdem das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Verbotszone rund um das Landgestüt, die Friedhöfe sowie die angrenzenden Straßenzüge und Parkplätze. Auch auf Spielplätzen sollte auf Feuerwerk verzichtet werden, damit sie sauber und für Kinder nutzbar bleiben. In der Vergangenheit waren die Flächen nach Silvester oft stark verunreinigt.
Eine interaktive Stadtkarte, welche den Vorgaben nochmals angepasst wurde, gibt es unter www.landshut.de/boellerverbot. Dort ist auch ersichtlich, wo außerhalb der Innenstadt das Zünden von Feuerwerkskörpern erlaubt ist und welche Verbotszonen im Stadtgebiet zu beachten sind.